Förderrichtlinien der Waisenhausstiftung Siloah Isny im Allgäu
Aus der Satzung der Waisenhausstiftung Siloah
- Die Stiftung dient gemeinnützigen Zwecken durch Unterstützung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind, ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft und Geschlecht.
- Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Förderung der Jugendhilfe, Bildung und Erziehung, insbesondere durch die Unterstützung von Einrichtungen und Initiativen zur Betreuung, Förderung und Bildung von Kindern und Jugendlichen.Darüber hinaus können andere soziale und diakonische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Betreuung, Erziehung, Ausbildung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unterstützt werden.Aus geschichtlicher Verantwortung soll auch das Evangelische Kinder- und Jugenddorf Siloah in Isny im Allgäu berücksichtigt werden.Die Stiftung fördert Maßnahmen, die dem Erhalt familiärer und familienähnlicher Bindungen dienen.
- Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.